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Feuertelegraph Gebr. Odenthal Köln
5. Dezember 2010
Feuertelegraph Gebr. Odenthal Köln.-E.
Otto Luegers »Lexikon der gesamten Technik«, erschienen in mehreren Auflagen ab 1893, vermeldet in der zweiten Auflage von 1904 zum Thema »Feuertelegraph«:
Die Feuermeldung und die Alarmierung der Feuerwehr und Löschmannschaft in geschlossenen Gemeinden bei Brandfällen im Ort selbst geschieht überall durch Anschlagen der Kirchenglocken und durch Hornsignale, außerdem teilweise auch noch durch Abfeuern einer oder mehrerer Kanonen, die namentlich in früheren Reichsstädten noch vorhanden sind. In Städten, in denen Turmwachen bestehen, bezeichnet der Turmwächter den Stadtteil, in dem es brennt, dadurch, daß er die hierfür festgesetzte Zahl Glockenschläge kurz nacheinander gibt und dies in entsprechenden Pausen wiederholt, auch die Richtung der Brandstätte bei Tag durch eine Fahne, bei Nacht durch eine Laterne angibt. In größeren Städten sind die Turmwächter außerdem mit besonderen Apparaten zur genaueren Feststellung der Brandstätte ausgerüstet. Alle diese Einrichtungen genügen jedoch nicht zur sofortigen Meldung eines Schadenfeuers und möglichst schneller Alarmierung der Feuerwehr, was beides Vorbedingung für die Unterdrückung eines Schadenfeuers im Entstehen bezw. für die rechtzeitige Verhinderung größerer Ausbreitung eines solchen ist.
Man benutzt deshalb seit der allgemeinen Einführung des Telegraphen diesen zur Erreichung des fraglichen Zweckes, sowie zur Kontrollierung der Wachsamkeit der Turmwächter bei Tag und Nacht, und errichtet besondere Feuertelegraphen. Ein solcher besteht aus einer Melde- und einer Alarmvorrichtung. Für die Meldeeinrichtung befindet sich auf der Zentralstation des Feuertelegraphen ein Morse-Apparat — Morse-Taster und Farbschreiber —, ein Weckerläutewerk nebst Trittumschalter, ein besonderer Taster für das zum Feuermelder abzugebende »Verstanden«-Zeichen, eine Tafel, worauf die Nummern der in der Stadt verteilten automatischen Feuermelder, die Zeichen, die sie bei einer Feuermeldung auf dem Farbschreiber der Zentralstation abgeben, sowie der Ort des betreffenden Feuermelders ersichtlich sind, sodann ein Telephon mit selbstwirkender Umschaltung zur mündlichen Korrespondenz mit der am Feuermelder tätigen Person, ferner ein Galvanometer zur Untersuchung der die Feuermelder mit den Zentralstationsapparaten verbindenden Telegraphenleitungen, und schließlich ein Kontrollapparat nebst Taster und Leitung, durch den der Turmwächter darüber kontrolliert werden kann, ob er die vorgeschriebenen Umgänge macht. Die Feuermelder, die in auch bei Nacht leicht zugänglichen Häusern im unteren Flur untergebracht und neuerdings in noch viel zweckentsprechenderer Weise im Freien an Straßenecken als Signalkasten aufgeteilt sind, enthalten ein Laufwerk mit Gewicht, ein Kontakträdchen mit Feder, einen Taster und ein Galvanoskop, das den Empfang der Feuermeldung seitens der Zentralstation anzeigt, sowie ein Telephon zur mündlichen Korrespondenz der des Telegraphierens nicht kundigen Feuermeldenden mit der Zentralstation. Bei einer Feuermeldung mittels des Feuermelders wird nach Oeffnen des Kästchens, in dem sich der Apparat befindet, durch einfaches Ziehen an einem Griff, Drücken an einem Knopf oder Umdrehen einer Kurbel das Laufwerk und durch dieses das an seiner Peripherie mit Einkerbungen versehene Kontakträdchen in Umdrehung versetzt, der elektrische Strom wird, je nachdem er Ruhe- oder Arbeitsstrom ist (ersterer ist vorzuziehen), unterbrochen oder geschlossen, und es erscheint auf dem Farbschreiber der Zentralstation das der Einkerbung am Kontakträdchen entsprechende Zeichen. Gleichzeitig ertönt das Läutewerk auf der Zentralstation, damit die Meldung nicht überhört wird. Jeder Feuermelder an ein und derselben Meldelinie muß wieder ein andres Zeichen abgeben, das zugehörige Kontakträdchen also eine dieses Zeichen hervorbringende Einkerbung haben.
Zur Korrespondenz zwischen dem Feuermeldenden vom Feuermelder aus und der Zentralstation verwendet man auch tragbare Telephone, bei denen Geber und Empfänger nebst einer elektrischen Klingel in einen kleinen Behälter eingeschlossen sind, und die in erster Linie den patrouillierenden Schutzmännern zur Hand gegeben werden. Zu den bis jetzt beschriebenen Feuermeldeeinrichtungen kommt in Städten mit Berufsfeuerwehr noch eine besondere Fernsprecheinrichtung zum Verkehr mit der Zentralstation. Für die Alarmvorrichtung, die in Städten, die nur eine Berufsfeuerwehr haben, wegfällt, in den andern Städten zum Wecken der Feuerwehroffiziere, der Feuerwehrhornisten und der bei Feuersbrünsten beteiligten Behörden sowie zum Alarmieren der gesamten Feuerwehr und Löschmannschaft dient, befindet sich auf der Zentralstation ein Magnetinduktor nebst Umschalter und mehrfachem Taster nebst einem Kontrolläutewerk. In den Wohnungen der eben genannten Beamten, Feuerwehroffiziere und Hornisten sind Alarmglocken angebracht, die mit den zugehörigen Apparaten auf der Zentralstation durch Telegraphenleitungen — die Weckerlinien — verbunden sind.
Zum mündlichen Verkehr der Beamten und Feuerwehroffiziere mit der Zentralstation werden dieselben noch mit Telephonapparaten versehen. Zur Alarmierung der Feuerwehr gehören sodann, außer dem Herausblasen der Hornisten und dem Anschlagen der Kirchenglocken seitens der Turmwächter, auf die Glockentürme ohne Wächter besondere, von der Zentralstation aus in Tätigkeit zu setzende Anschlagewerke.
In den Städten, welche Alarmkanonen haben, geht zu diesen eine Telegraphenleitung von der Zentralstation, so zwar, daß sie von hier aus sofort abgefeuert werden können. Schließlich verwendet man noch zur Alarmierung in den von den Kirchtürmen weit entfernten Stadtteilen auf der Straße aufgestellte größere elektrische Läutewerke. Sowohl für die Melde- als auch für die Alarmeinrichtungen befinden sich die erforderlichen aus Meidinger Ballonelementen bestehenden Batterien auf der Zentralstation.
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© Abbildungen mit freundlicher Genehmigung von Christoph Kämper